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VGH Bayern, 31.05.2016 - 20 AE 16.1051 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Erfolglose Anhörungsrüge im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11
Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2016 - 20 AE 16.1051
Insoweit hindert Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht insbesondere auch nicht daran, Beteiligtenvorbringen aus Gründen des materiellen Rechts nicht weiter aufzunehmen (BVerwG, B. v. 24.11.2011 - 8 C 13.11 -, juris Rn. 2). - VGH Bayern, 07.11.2017 - 20 ZB 16.991
Vollstreckung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Beiseitungsanordnung
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2016 - 20 AE 16.1051
Der Antragsteller beanstandet, dass der Senat sein Vorbringen bei seiner Entscheidung am 30. Mai 2016 Az. 20 CS 16.1038 nicht gewürdigt habe, weil eine Entscheidung des Senates über den noch nicht begründeten Antrag auf Zulassung der Berufung (Aktenzeichen 20 ZB 16.991) und eine Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Aufhebung des Bescheides des Landratsamtes vom 19. September 2013 abgewartet werden müsse. - BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09
Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des …
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2016 - 20 AE 16.1051
Im Übrigen liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, B. v. 8.2.2010 - 8 B 126.09, 8 B 76.09 -, juris m. w. N.).
- VGH Bayern, 07.11.2017 - 20 ZB 16.991
Vollstreckung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Beiseitungsanordnung
Den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung der Vollstreckung lehnte der Senat mit Beschluss vom 30. Mai 2016 ab (Az.: 20 AE 16.1038), die hiergegen erhobene Anhörungsrüge wurde mit Beschluss vom 31. Mai 2016 (Az.: 20 AE 16.1051) zurückgewiesen.Die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes (Az.: 20 AE 16.1038) sowie des dazugehörigen Anhörungsrügeverfahrens (Az.: 20 AE 16.1051) wurden beigezogen.